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Ehevertrag
zwischen Witwe Johan Henr. Huyssen, Anna Elisabeth van der Klusen aus Orsoy und
Jean Baptiste René de la Haye, Musico derer Königl. französichen
Truppen
Es handelt sich hier um einen Auszug frei nach dem Original.
Auf dass es jeder wisse, schreiben wir die Art und Weise auf, wie mit den materiellen
und immateriellen Dingen umgegangen werden soll, die die Ehe von Jean Baptiste und
Anna Elisabeth betreffen.
Das Christliche Eheverlöbnis soll durch einen Priester zustande kommen. Sie
versprechen sich untereinander stete Liebe und Treue auf Lebenszeit.
Jean Baptiste zieht in das Haus der Braut ein. Sein dereinstiges Erbe seitens seiner
Eltern bringt er in die Ehe mit ein.
Nun zu Peter, dem Sohn von Anna Elisabeth aus erster Ehe. Peter fällt die Hälfte
des Erbes seines Vaters zu (625 Reichstaler plus 141 Reichstaler Inventarwerte). Wenn er alt
genug ist "sobald er im Stande ist es zu verwahren" erhält er noch
den goldenen Trauring, einen silbernen Löffel, ein paar dito Schuhschnallen
und soviel silberne Knöpfe, als in einen Hemdrock gehören.
Die Kinder, die aus dieser Ehe hervorgehen, erben vom Rest (Erbe von Jean Baptiste als
Vater und Anna Elisabeth als Mutter) zu gleichen Teilen.
Falls nun Anna Elisabeth zuerst stirbt, darf Jean Baptiste sich wieder verheiraten, wenn
er vorher Peter "abgefunden" hat; soll wohl heißen, dass alles okay ist,
wenn Peter seinen Teil bekommt.
Sollten keine Kinder aus der Ehe hervorgehen, wird das Erbe von Anna Elisabeth zu gleichen
Teilen unter Jean Baptiste und Peter aufgeteilt.
Stirbt Jean Baptiste ohne Nachkommen, wird sein Vermögen zu gleichen Teilen an
die Verwandten seiner Frau (wenn ich den Abschnitt richtig verstanden habe) gehen.
Die Eheleute verpflichten sich (auf Wunsch der Vormundschaftsverwalter von Peter), Peter
"dasjenige wozu er Lust bezeigt und Bequemlichkeit hat, sei es ein Handwerk oder andere
Kunst lernen oder studieren zu lassen." Feine Geste!
Da Jean Baptiste der deutschen Sprache nicht so mächtig war, dass er diesem
Vertragskauderwelsch folgen konnte, bat er einen Orsoyer (hic!) um Übersetzung.
So geschehen Orsoy, den 27. November 1761
Anna Elisabeth van der Klusen, Witwe Joh. Henr. Huissen,
Jean Baptiste René de la Haye comme marié,
Johannes Jacobus Granstraat als Assistent und Dollmetscher,
Bernhard Huyssen als Vormund,
Wilhelm Huyssen als Vormund.
Dieser Kontrakt war ein rein persönlicher Vertrag ohne Behörde und ohne Notar.
Daraus lässt sich schließen, dass die Familie Huissen der ehelichen Verbindung,
na sagen wir mal, vertrauensvoll entgegensah.
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